AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen der Btec Electronic e.K. Inhaber: Calogero Bonvissuto 

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Grundlegende Bestimmungen

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit dem Anbieter geschlossen werden. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von dem Kunden verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.

(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

(3) Mit Abschluss des ersten Vertrages unter Einbeziehung der nachfolgenden Bedingungen erkennt der Kunde deren Geltung für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung zwischen den Parteien an. Dies gilt insbesondere auch für alle – auch mündlich, insbesondere telefonisch – abgeschlossene Folgegeschäfte.



§ 2 Vertragsgegenstand, Angebot und Lieferung

(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren und/ oder die Erbringung von Reparaturleistungen.

(2) Die Angebote des Anbieters im Internet sind freibleibend und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen und Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(3) Anfragen des Kunden zur Erstellung eines Angebotes sind für den Kunden unverbindlich. Der Anbieter unterbreitet dem Kunden hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per Email), welches der Kunde innerhalb von 5 Tagen annehmen kann.



(4) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per Email zum Teil automatisiert. Der Kunde hat deshalb sicherzustellen, dass die von dem Kunden bei dem Anbieter hinterlegte Email-Adresse zutreffend ist, der Empfang der Emails technisch sichergestellt und nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

(5) Sämtliche zwischen dem Anbieter und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden, Zusicherungen und nachträgliche Vertragsänderungen.



§ 3 Leistungserbringung bei Reparaturen

(1) Soweit Reparaturleistungen Vertragsgegenstand sind, schuldet der Anbieter die sich aus der

Leistungsbeschreibung ergebenden Reparaturarbeiten. Diese erbringt der Anbieter nach bestem Wissen und Gewissen persönlich oder durch Dritte.

(2) Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, insbesondere haben der Kunde den an der Lenkung bestehenden Defekt so umfassend als möglich zu beschreiben und die defekte Lenkung zur Verfügung zu stellen.

(3) Der Kunde trägt die Kosten für die Übersendung der defekten Lenkung an den Anbieter.



§ 4 Preise und Zahlungsmodalitäten

(1) Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Gesamtpreise dar.

Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.

(2) Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten.

(3) Die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sind sofort zur Zahlung fällig.

(4) Die Zahlung einer Kaution in Höhe von 100,- € (bzw. 70,00€, 80,00€ oder

150,00€) ist sofort zur Zahlung fällig. Dies gilt nicht im Falle der Beauftragung einer Reparatur.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, nach Erhalt der Ware umgehend, spätestens jedoch zwei Wochen nach Zustellung, seine Altlenkung im Originalzustand an den Verkäufer zu übersenden. Dies gilt nicht im Falle der Beauftragung einer Reparatur.

(6) Nach Erhalt der Altlenkung im Originalzustand ist der Anbieter verpflichtet, die Kaution an den Kunden zurückzuerstatten. Dies gilt nicht im Falle der Beauftragung einer Reparatur.

(7) Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Übersendung der Altlenksäule innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware nicht nach, berechnet der Anbieter ab diesem Zeitpunkt einen Betrag von 7,50 €/Tag bis zum Erhalt der Altlenksäule. Dies gilt nicht im Falle der Beauftragung einer Reparatur.

§ 5 Lieferbedingungen, -fristen und -termine

(1) Lieferfristen und –Termine sind nur dann verbindlich vereinbart, wenn sie vom Anbieter ausdrücklich so bezeichnet worden sind. Die Lieferfrist beginnt mit Zustandekommen des Vertrages.

(2) Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus.

(3) Soweit der Kunde Verbraucher ist, ist gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an den Kunden übergeht, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt. Dies gilt nicht, wenn der Kunde eigenständig ein nicht vom Unternehmer benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt hat.

Ist der Kunde Unternehmer, erfolgt die Lieferung und Versendung auf Ihre Gefahr.

(4) Soweit der Kunde Verbraucher ist, ist gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an den Verkäufer übergeht, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt. Dies gilt nicht, wenn der Kunde eigenständig ein nicht vom Unternehmer benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt hat.

Ist der Kunde Unternehmer, erfolgt die Lieferung und Versendung auf die Gefahr des Kunden.



§ 6 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt

(1) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Anbieters.

(3) Ist der Kunde Unternehmer, gilt ergänzend folgendes:

a) Der Anbieter behält sich das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.

b) Der Kunde kann die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die ihm aus dem Weiterverkauf erwachsen, an den Anbieter ab. Der Anbieter nimmt die Abtretung an. Der Kunde weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt.

Soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behält sich der Anbieter vor, die Forderung selbst einzuziehen.

c) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwirbt der Anbieter Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

d) Der Anbieter verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Anbieter.



§ 7 Gewährleistung

(1) Es bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

(2) Die Gewährleistungsansprüche des Käufers beziehen sich ausschließlich auf die Lenksäule.

(3) Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt abweichend von Abs.1:

a) Als Beschaffenheit der Ware gelten nur die eigenen Angaben des Anbieters und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.

b) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und dem Anbieter offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

c) Bei Mängeln leistet der Anbieter nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

Im Falle der Nachbesserung muss der Anbieter nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

d) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für dem Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist, sowie bei Rückgriffansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.

(4) Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt für Reparaturleistungen abweichend von Abs. 1:

Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachte Leistung unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt zu prüfen und offensichtliche Mängel und Störungen binnen 7 Tagen nach Kenntnisnahme oder Möglichkeit der Kenntnisnahme schriftlich anzuzeigen; zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung.

Bei Verletzung dieser Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

§ 377 HGB gilt entsprechend.

(4) Die Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.



§ 8 Haftung

(1) Der Anbieter haftet jeweils uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiter haftet der Anbieter ohne Einschränkung in allen Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes und in allen anderen gesetzlich geregelten Fällen.

(2) Die Haftung für Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung richtet sich nach der entsprechenden Regelung in unter § 7.

(3) Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist die Haftung des Anbieters bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind wesentliche Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde sowie Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(4) Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei leicht fahrlässigen

Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

(5) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der Anbieter haftet insoweit weder für die ständige noch ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseite und der dort angebotenen Dienstleistung.







§ 9 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie

Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, soweit der Kunde nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

(3) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

_______________________________________________________________________________________

II. Kundeninformationen

1. Identität des Verkäufers
Btec Electronic e.K

Inhaber: Calogero Bonvissuto

Donatus Str. 137

50767 Köln

Deutschland

Telefon: 022170009450

E-Mail: bonvissuto71@web.de

2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages

Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst und die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe des § 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

3.1. Vertragssprache ist deutsch.

3.2. Bei Angebotsanfragen erhält der Kunde alle Vertragsdaten im Rahmen eines verbindlichen Angebotes per E-Mail übersandt, welche der Kunde ausdrucken oder elektronisch sichern kann.



4. Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung

Die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung finden sich in der Artikelbeschreibung und den ergänzenden Angaben auf der Internetseite des Anbieters.



5. Preis und Zahlung

Siehe § 4 der AGB



6. Lieferbedingungen

Siehe § 5 der AGB



7. Gesetzliches Mängelhaftungsrecht

7.1. Die Mängelhaftung für die Waren des Anbieters und Reparaturleistungen richtet sich nach der Regelung "Gewährleistung" in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, § 7.

7.2. Als Verbraucher wird der Kunde gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und dem Anbieter sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
Share by: